Häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

In unserem FAQ-Bereich beantworten wir häufig gestellte Fragen zu Bestattungsarten, Abläufen und rechtlichen Rahmenbedingungen – damit Sie gut informiert und entlastet Entscheidungen treffen können.

1. Was ist im Todesfall als Erstes zu tun?

Im Todesfall sollten Sie zunächst einen Arzt oder Notdienst benachrichtigen, der die Todesbescheinigung ausstellt. Anschließend informieren Sie bitte umgehend uns als Bestattungsunternehmen. Wir übernehmen die Koordination der weiteren Schritte, wie die Überführung des Verstorbenen und die Erledigung behördlicher Formalitäten.

 

2. Welche Dokumente werden für die Bestattung benötigt?

Für die Durchführung einer Bestattung benötigen Sie in der Regel:

  • Den Personalausweis oder Reisepass des Verstorbenen
  • Die ärztliche Todesbescheinigung (Sterbeurkunde)
  • Je nach Familienstand: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners oder Scheidungsurteil
     

Da regionale Unterschiede bestehen können, unterstützen wir Sie gern bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen.

 

3. Wer trägt die Bestattungskosten?

Grundsätzlich sind die Erben gemäß § 1968 BGB verpflichtet, die Kosten der Bestattung zu übernehmen. Sollten keine Erben vorhanden oder diese nicht in der Lage sein, die Kosten zu tragen, kann eine Unterstützung durch das Sozialamt erfolgen. Wir klären Sie individuell und transparent über alle Kostenfragen auf.

 

4. Welche Bestattungsarten stehen zur Verfügung?

Es gibt in Deutschland verschiedene Bestattungsarten, unter anderem:

  • Erdbestattung: Sargbestattung auf einem Friedhof
  • Feuerbestattung: Einäscherung im Krematorium mit anschließender Urnenbeisetzung (unterliegt der Friedhofspflicht gemäß Landesrecht)
  • Seebestattung: Beisetzung der Urne im Meer
  • Baumbestattung: Beisetzung in einem Bestattungswald
  • Diamantbestattung: Verwandlung eines Teils der Asche in einen Erinnerungsdiamanten
  • Anonyme Bestattung: Bestattung ohne namentliche Grabkennzeichnung

Wir beraten Sie zu den jeweiligen Möglichkeiten, sodass Ihre individuellen Wünsche und rechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.

 

5. Darf ich den Verstorbenen noch einmal sehen?

Ja, in Deutschland haben Angehörige grundsätzlich das Recht auf eine letzte Abschiednahme. Ob am offenen Sarg in den Räumlichkeiten des Bestatters oder zu Hause – ein persönlicher Abschied kann ein wichtiger Schritt im Trauerprozess sein. Wir unterstützen Sie einfühlsam bei der Organisation des Abschieds.

 

6. Wie läuft eine Feuerbestattung ab?

Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Anschließend wird die Asche in einer Urne gesammelt, die entweder auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder im Rahmen einer Seebestattung beigesetzt wird. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Bundesländern für Urnen eine Friedhofspflicht besteht, sofern keine alternative Bestattungsform gewählt wird.

 

7. Kann ich meine Bestattung im Voraus regeln?

Ja, durch eine Bestattungsvorsorge können Sie zu Lebzeiten alle wesentlichen Aspekte Ihrer eigenen Bestattung festlegen. Sie können Bestattungsart, Abläufe, Musik, Dekoration und andere Details bestimmen. Dies entlastet Ihre Angehörigen in einer schweren Zeit und sichert Ihre individuellen Wünsche. Finanzielle Vorsorge kann dabei beispielsweise über ein Treuhandkonto oder eine Sterbegeldversicherung getroffen werden.

 

8. Wie lange dauert es von der Todesfeststellung bis zur Beerdigung?

Die Zeitspanne zwischen Todesfeststellung und Beerdigung variiert je nach Bundesland und Bestattungsart. In der Regel erfolgt die Bestattung innerhalb von 4 bis 10 Tagen. Bei Feuerbestattungen kann es aufgrund der Kremationsvorbereitungen zu leichten Verzögerungen kommen. Wir informieren Sie frühzeitig über den Ablauf und die geltenden Fristen.

 

9. Kann ich die Bestattungskosten in Raten bezahlen?

Ja, wir bieten flexible Zahlungsmodelle an, die es Ihnen ermöglichen, die Bestattungskosten in Raten zu begleichen. Sprechen Sie uns dazu bitte direkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden, die Ihrer finanziellen Situation gerecht wird.

 

10. Was passiert, wenn keine Angehörigen die Bestattung organisieren?

Sollten keine Angehörigen verfügbar oder in der Lage sein, die Bestattung zu organisieren, greift die ordnungsbehördliche Bestattung. In diesem Fall übernimmt das zuständige Ordnungsamt die Organisation und Finanzierung der Bestattung – entweder aus dem Nachlass des Verstorbenen oder, falls erforderlich, durch Sozialhilfe. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, falls solche Fragen auftreten.

 

Rechtlicher Hinweis:
Die hier bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich zur allgemeinen Information. Sie stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte und im konkreten Einzelfall empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt oder die zuständigen Behörden zu wenden. Gerne können Sie sich auch an uns wenden.

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